Großeinsatz am Schlossparkcenter endet glimpflich

Am Schlossparkcenter werden Schießübungen gemacht! Als Passanten am Montagnachmittag bei der Polizei anrufen, rückt diese sofort mit mehreren Streifenwagen aus. Die Schützen sind schnell gefunden. Sie zielten mit Softairwaffen auf eine Deutschlandfahne.
05.08.2014
Sylvia Kuska

Als die Polizei um halb drei ausrückt, ist sie auf das Schlimmste gefasst. Ob die Waffen tatsächlich echt sind, weiß sie zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Passanten, die den Notruf gewählt haben, sprachen von mehreren Personen, die mit vermeintlichen Waffen Schieß- und Zielübungen machen.

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Am Seiteneingang in Richtung Lobedanzgang treffen die Polizisten vier Männer und eine Frau an. Sie sind zwischen 28 und 41 Jahre alt, alkoholisiert und geben an, abwechselnd mit einer Softairwaffe auf eine Deutschlandfahne geschossen zu haben, berichtet ein Polizeisprecher am Dienstag.

Erst jetzt wird klar: Es sind keine echten Waffen, mit denen geschossen wurde. Erleichterung.

Softairwaffen sind Modelle, die richtigen Waffen täuschend echt sehen. Man spricht deshalb auch von Anscheinswaffen. Selbst für Polizisten seien sie auf den ersten Blick nicht sofort als solche zu erkennen, sagt der Polizeisprecher zu dieschweriner. Sie funktionieren mit Luft- oder Gasdruck – und sind keineswegs harmlos. Ihre Plastikkugeln können durchaus auch schwere Verletzungen hervorrufen. Insbesondere dann, wenn sie das Gesicht treffen. So gesehen hätten sich auch Passanten, die sich in unmittelbarer Nähe aufhielten, zeitweise in einer gewissen Gefahr befinden können. Über Verletzungen ist der Polizei aber nichts bekannt. Der Betrieb im Einkaufszentrum sei durch den Vorfall auch nicht beeinträchtigt worden, teilt uns das Centermanagement mit.

Als die Polizisten die fünf Personen durchsuchen, finden sie außerdem Betäubungsmittel sowie „Utensilien des Betäubungsmittelkonsums“. Die Sachen werden sichergestellt, die Verdächtigen erhalten einen Platzverweis. Auf sie kommt nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu, weil sie in der Öffentlichkeit Anscheinswaffen mit sich führten. Die Folge werde eine Geldstrafe sein, so der Polizeisprecher. Die beiden Personen, bei denen Betäubungsmittel gefunden wurden, erhalten obendrein noch eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.