
Schulanfänger müssen jetzt angemeldet werden
Welche Kinder müssen jetzt für die Schule angemeldet werden?
Alle, die im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 geboren wurden und in Schwerin wohnen. Sie betrifft auch die Kinder, die an eine Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen, für das Schuljahr 2014/15 von der Schule zurückgestellt wurden oder vorzeitig eingeschult werden sollen.
Wo findet die Anmeldung statt?
Im Bürgerbüro, in der Zeit vom 6. bis 30. Oktober.
Welche Dokumente sind nötig?
Die Geburtsurkunde des Kindes und der gültige Personalausweis oder Reisepass der/des Erziehungsberechtigten. Die Kinder müssen bei der Anmeldung nicht mit dabei sein.
Steht nach der Anmeldung automatisch die Schule schon fest?
Nein. Eltern können Wunschschulen angeben. Ob das Kind an einer von ihnen aufgenommen wird, entscheidet sich erst später. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vorhandenen Plätze, spielt die Entfernung zwischen Wohnung und Grundschule eine wichtige Rolle für die Aufnahme. Die Reihenfolge der Schulanmeldungen spielt hingegen keine Rolle.
Wann erfahre ich, an welcher Schule mein Kind angenommen wird?
Ein konkreter Termin lässt sich jetzt noch nicht nennen. Das hängt auch davon ab, inwiefern sich die Schulwünsche der Eltern mit den vorhandenen Plätzen in Einklang bringen lassen. In diesem Jahr wussten mehr als 170 Erstklässler sechs Wochen vor Schulbeginn noch nicht, in welche Schule sie kommen. Betroffen waren all jene, die sich für die Fritz-Reuter-Schule und die Friedensschule angemeldet hatten. Sozialdezernent Dieter Niesen kündigte an, das Zuweisungsverfahren für staatliche Grundschulen zu verbessern. Was genau das bedeutet, lässt sich noch nicht sagen. Am Donnerstag befasst sich der Bildungsausschuss der Stadt mit dem Thema. Die Sitzung im Multifunktionsraum (E 070) beginnt 18 Uhr und ist öffentlich.