Zehn Fakten zur Vollverpflegung

Wir haben schon vor dreieinhalb Wochen über das Thema berichtet. Jetzt kocht es richtig hoch. Nicht nur in Schwerin. In sieben Wochen ist die Vollverpflegung Pflicht. Was das bedeutet? Dazu halten sich Kita-Träger wie die Kita gGmbH Eltern gegenüber noch bedeckt. Wir klären auf.
11.11.2014
Sylvia Kuska

Was bedeutet Vollverpflegung?
Die Kinder erhalten alle Mahlzeiten von der Kita. Gesetzlicher Grundsatz: Die Ernährung soll gesund und vollwertig sein.

Wie werden Kita-Kinder bisher verpflegt?
Viele Einrichtungen setzen die Vollverpflegung bereits freiwillig um. In anderen entscheiden Eltern, was sie zum Frühstück oder für die Obstpause in die Brotdose packen.

Warum hat die Landesregierung sie eingeführt?
Die Vollverpflegung soll sicherstellen, dass kein Kind von der Essensversorgung ausgeschlossen wird, weil Eltern keine Mahlzeiten mitgeben oder bestellen. Haben bedürftige Familien bisher nur Zuschüsse für den Platz und das Mittagessen erhalten, werden diese nun auch auf die anderen Mahlzeiten ausgedehnt. „In Schwerin gibt es Kitas, da betrifft das 80 Prozent der Kinder“, sagt Sozialministerin Birgit Hesse.

Schreibt das Land die pauschale Abrechnung vor?
Nein. Die Form der Abrechnung können die Träger der Kitas zusammen mit dem Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe festlegen. Denkbar wäre auch eine Abrechnung entsprechend der tatsächlichen Tage, an denen mitgegessen wird.

Warum haben sich die drei großen Schweriner Träger für die pauschale Variante entschieden?
So muss nicht für jedes Kind eine individuelle Rechnung erstellt werden. Das minimiert ihren Verwaltungsaufwand. Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe - und Zahler der Zuschüsse für bedürftige Kinder - begrüßt die Entscheidung. Sie den Eltern zu verkaufen sei jedoch Sache der Kita-Träger, so Sozialdezernent Dieter Niesen.

Was bedeutet "pauschale Abrechnung" für Schweriner Eltern?
Erstens: Den Eltern werden jeden Monat 17 Tage Vollverpflegung in Rechnung gestellt. Im Schnitt hat eine Kita 21 Tage im Monat geöffnet. Die übrigen Tage werden pauschal für Urlaub und Krankheit herausgerechnet. Das macht pro Jahr 48 Tage. Wer sie nicht in Anspruch nimmt, ist im Vorteil. Wer krankheitsanfällige Kinder hat, zahlt drauf. Die 17 Tage müssen in jedem Fall bezahlt werden, auch wenn das Kind in einem Monat weniger Tage in der Kita war.
Zweitens: Einzelne Mahlzeiten abzuwählen, ist nicht mehr möglich. Wer einen Ganztagsplatz hat, muss für die 17 Tage alle Mahlzeiten, die die Einrichtung anbietet, bezahlen. Das gilt auch für Kinder, die zu Hause frühstücken. Bei Teilzeitplätzen sind Frühstück und Mittag bindend.

Warum rechnen die Träger 17 und nicht 15 oder 18 Tage ab?
Diese Zahl sei ökonomisch sinnvoll, heißt es von Vertretern des Aufsichtsrates der Kita gGmbH.

Wo können Eltern noch Einfluss nehmen?
Die Pflicht zur Vollverpflegung steht. Die Art der Abrechnung augenscheinlich auch. Bezogen auf die Kita gGmbH sagt Aufsichtsratsmitglied und CDU-Stadtvertreterin Susanne Herweg: "Bei der Wahl des Caterers haben Eltern noch ein Mitwirkungsrecht."

Führt das neue Gesetz zu Mehrkosten für die Eltern?
Davon ist auszugehen. Manche Kitas haben das den Eltern auch schon so kommuniziert. Die Preise für Lebensmittel werden nicht günstiger, die Mitarbeiter erhalten nun Mindestlohn. Das wird sich auch in den Kalkulationen der Essensanbieter widerspiegeln. Hinzu kommt: Bald werden die Entgelte neu verhandelt. Dabei wird auch eine Rolle spielen, dass sich die Erzieher mehr Gehalt erstreikt haben; die Preise für Strom und Gas gestiegen sind und ob Kitas für die Vollverpflegung umbauen oder neue Ausstattungen kaufen müssen.

Betrifft die Vollverpflegung auch Tagesmütter?
Nein. „Sie bieten bereits eine Vollverpflegung an“, sagt die Sozialministerin.

Mehr zum Thema: Das Schwarze-Peter-Spiel um die Vollverpflegung

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