Keine Regenbogenfahne vor dem Rathaus

  • Hans-Dieter Hentschel
    Die Regenbogenfahne am Rathaus: 2015 wird es das nicht geben.
Eine Flaggenverordnung ist eine Flaggenverordnung ist eine Flaggenverordnung. Und die gilt. Das Innenministerium hat der Stadt mitgeteilt, dass die Regenbogenfahne nicht an Masten gehisst werden darf, die zu öffentlichen Gebäuden gehören. Zum Rathaus zum Beispiel.
14.06.2015
Matthias Hufmann

Die Ablehnung ihres Antrags hat die Stadt am 28. Mai erreicht. Große Mühe gibt sich das Ministerium in dem Schreiben nicht: „Auf den Schriftverkehr der Vorjahre in dieser Angelegenheit wird verwiesen“, heißt es darin. „Aus diesem ergeben sich auch die Gründe für die fehlende Genehmigungsfähigkeit des gestellten Antrags.“

Das bedeutet: Am Markt wird zwischen 19. Juni und 4. Juli kein Zeichen gegen Diskriminierung gesetzt, die Regenbogenfahne darf nicht gehisst werden. Weder zum Christopher Street Day noch zu den schwul-lesbischen Kulturtagen. Im vergangenen Jahr hatte sich Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow über das Verbot noch hinweggesetzt. Das wäre lange versprochen gewesen, hieß es zur Begründung. Lang genug jedenfalls vor dem Rundschreiben mit der Aufforderung von Innenminister Lorenz Caffier. Die Fahne hätte schließlich seit Jahren vor dem Rathaus geweht.

Jetzt aber muss sich die Stadt fügen. Weil es ja eine Flaggenverordnung gibt - und auf deren Einhaltung in Zukunft geachtet werden soll. Nur hoheitliche Symbole gehörten an den Mast, so das Ministerium.

Und die Oberbürgermeisterin? Die empfiehlt, vier Fahnen zu hissen - und zwar am Bertha-Klingberg-Platz. Ganz inoffiziell. „Alternativ wäre das Setzen der Flaggen aus dem Fenster des Rathauses möglich.“ Das immerhin würde nicht gegen die Flaggenverordnung verstoßen.

Extra

Am 28. Mai wurde die Stadt in einem zweiten Schreiben darüber informiert, dass auch das Hissen der Mayors-for-Peace-Fahne an öffentlichen Gebäuden verboten sei. Begründung wie oben.

 

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