Führt „Aktenzeichen XY“ heute Abend zum Täter?
Eine der wichtigsten Fragen der Ermittler: Wer hat sich am Tattag in der Zeit zwischen 8 und 10.30 Uhr im Bereich Schlossgartenallee bzw. Franzosenweg, insbesondere am dortigen Spielplatz, aufgehalten und möglicherweise den unbekannten Mann in Begleitung des Kindes beobachtet?
Täter gab sich als Polizist aus
Der Unbekannte hatte am 15. Dezember 2015 gegen 8 Uhr einen 11-jährigen Jungen angesprochen. Laut Polizei habe sich der Mann als Polizist ausgegeben und vorgegeben, einen Drogentest machen zu wollen. Er lockte den Jungen dann von der Hermannstraße aus über den Platz der Jugend in den Schlossgarten und von dort weiter zum Franzosenweg/Ecke Paulshöher Weg. Am Buga-Spielplatz habe er ihn dann missbraucht.
- Alter: 30-45
- Größe: Ca. 165-170cm
- Statur: dicklich / stämmig
- Haare: grau-blond, 3-5cm lang
- Blaue Augen, 3-Tage-Bart, Doppelkinn
- Brillenträger, Raucher
- Bekleidung: schwarze Stoffjacke, dunkelblaue-schwarze Jeans, graue Sportschuhe der Marke Adidas, Modell CHASKER, weißer Pullover
Das Phantombild des Verdächtigen werden die Zuschauer heute Abend allerdings nicht sehen. „Wir haben uns bewusst dagegen entschieden“, sagt Isabel Wenzel vom Polizeipräsidium Rostock. Nachdem es die Ermittler bislang nicht weitergebracht hat, sollen die Zuschauer durch die Zeichnung nicht beeinflusst werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass bei „Aktenzeichen XY... ungelöst“ über einen Fall aus Mecklenburg-Vorpommern berichtet wird. Zuletzt setzte die Polizei im Januar im Zusammenhang mit einer Betrugsserie bei Ferienimmobilien in Kühlungsborn auf die Mithilfe der Zuschauer. Der entscheidende Tipp, der letztlich zu den beiden Verdächtigen führte, sei dann auch tatsächlich in der Sendung gegeben worden, so Polizeisprecherin Sophie Pawelke. Entsprechend groß ist die Hoffnung, auch in diesem Fall neue Hinweise zu erhalten. Die nimmt die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Rostock unter Telefon 038208/888-2222 entgegen.
Gewusst? Nicht nach jedem unbekannten Täter oder Verdächtigen darf im Fernsehen gefahndet werden. Die Bedingungen dafür sind genau geregelt. Eine Voraussetzung: Die Polizei muss vorher alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben.