Die kostenlose Schülerbeförderung kommt – ein bisschen

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Der Landtag hat Nägel mit Köpfen gemacht. Auch in Schwerin dürfen Schüler nun kostenlos mit Bus und Bahn zur Schule fahren – wenn sie zwei Bedingungen erfüllen. Ob auch Ihre Kinder von der Neuregelung profitieren? Hier sind die Hintergründe.
08.04.2017
Sylvia Kuska

Wer kann künftig kostenlos mit Bus und Bahn zur Schule fahren?
Kinder, die zwei Bedingungen erfüllen. Ersten: Sie müssen an eine örtlich zuständige Schule gehen – also an eine staatliche Schule, in deren Einzugsbereich sie wohnen. Zweitens: Ihr Schulweg muss länger als zwei (Grundschulen) oder vier Kilometer (weiterführende Schulen) sein.

Sind Schüler von Privatschulen per se von einer Kostenübernahme ausgeschlossen?
Nein, sagt das Bildungsministerium. Sie können den Anteil erstattet bekommen, der beim Besuch der örtlich zuständigen Schule anfallen würde. Kosten, die darüber hinaus anfallen, müssen die Eltern selbst tragen. Gleiches gilt für Schüler, die auf Elternwunsch eine örtlich unzuständige staatliche Schule besuchen.

Was ist mit Schülern, die ein Profilgymnasium besuchen?
Für sie gelten Ausnahmen von der Bedingung, eine örtlich zuständige Schule besuchen zu müssen. Gleiches gilt für Kinder, die an ihrer örtlichen Schule keinen Platz bekommen haben oder an einer Förderschule lernen.

Wie berechnen sich die Entfernungen?
Das muss die Stadt Schwerin nun in einer eigenen Satzung festlegen. In den Landkreisen gilt der kürzeste verkehrsübliche Fußweg zwischen Wohnung und Schule als Maßstab.

Erhalten Eltern auch Geld zurück, wenn sie ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren?
Wenn die Kinder alternativ Bus oder Bahn fahren könnten, nein. Diese Kosten werden nur erstattet, wenn es auf dem Schulweg keine öffentliche Beförderung gibt, so das Bildungsministerium.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Beschlossen sind sie. Jetzt muss das geänderte Schulgesetz noch im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet werden. Am Tag danach gilt es.

Wie und wo wird die kostenlose Schülerbeförderung beantragt? Welche Nachweise sind erforderlich?
Auf Fragen zur praktischen Umsetzung konnte uns die Stadtverwaltung bislang keine Antwort geben.

Wie viele Kinder werden von der kostenlosen Schülerbeförderung profitieren?
In der öffentlichen Anhörung zur Gesetzesnovelle rechnete die Stadt damit, dass etwa 20 Prozent der Schüler einen Anspruch haben werden.

Woher weiß ich, ob meine Schule örtlich zuständig ist?
Das ergibt sich aus der Satzung zu den Schuleinzugsbereichen. Die hat die Stadtvertretung Mitte 2016 beschlossen. Bei Grund- und Regionalschulen richten sich das nach Stadtteilen. Für Gymnasien und Förderschulen gilt die gesamte Stadt als Einzugsbereich. Dem Staatlichen Schulamt  und dem Bildungsministerium war das aber nicht detailliert genug. Die Satzung berücksichtigt außerdem die neue Grundschule am Ziegelsee noch nicht. Ob und inwiefern sich die Einteilung nach den Gesprächen mit Schulamt und Bildungsministerium noch einmal geändert hat, konnte uns die Stadt bislang nicht mitteilen.

Wie geht es jetzt weiter?
Die Stadtverwaltung muss nun eine Satzung auf den Weg bringen, in der sie die kostenlose Schülerbeförderung regelt. Die Mehrkosten, die durch die Elternentlastung entstehen, übernimmt das Land. Die Stadt rechnet trotzdem für den städtischen Haushalt mit Mehrbelastungen, insbesondere bei den Verwaltungskosten.

Wie kommt es jetzt auf einmal zur kostenlosen Schülerbeförderung in Schwerin?
Das Land weitet die bestehenden Regelungen auf Schwerin und Rostock aus und beendet damit die Ungleichbehandlung zwischen den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten. In den Kreisen werden die Fahrtkosten zur Schule seit Langem übernommen.

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