Denkmalstreit: Kultusminister hat das letzte Wort
„Bitte tragen Sie das Bauwerk in die Denkmalliste der Stadt ein.“ Es ist mehr als eine Bitte, was das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege von der Stadt verlangt. Seit das Schreiben samt fünfseitiger Begründung am 1. April ins Stadthaus geflattert ist, hat es in der Verwaltung eine Menge durcheinander gewirbelt. Allen voran die Abrisspläne für die alte Schwimmhalle. Ohne den Brief wären vermutlich noch in diesem Monat die Bagger vorgefahren, bestätigt Baudezernent Bernd Nottebaum. Sie hätten Platz gemacht für Einfamilienhäuser oder Dreigeschosser. In jedem Fall für Wohnungsbau. Doch daraus wird nun erst einmal nichts.
Und nun? Ignorieren geht nicht. Der „Bitte“ nachkommen will die Stadtverwaltung nicht. „Seit fünf Jahren diskutieren wir über die Schließung und den Abbruch der Schwimmhalle. Das Landesamt sitzt in Schwerin, hätte die Diskussionen mitbekommen müssen“, sagt Bernd Nottebaum. Warum es erst jetzt reagiert, ist für den Baudezernenten unverständlich und „mehr als kritikwürdig“.
Der Hauptausschuss sieht das genauso und unterstützt die Verwaltung in ihrem Ansinnen, den Denkmalstatus für die Schwimmhalle abzuwenden. Sein Votum dazu war am Dienstagabend einstimmig.
Nun muss Mathias Brodkorb den Denkmalstreit schlichten. Denn: Die Stadt argumentiert nicht nur als Eigentümerin der Halle, sondern auch als Untere Denkmalschutzbehörde. Das Landesamt ist die Obere Denkmalschutzbehörde. Sind sich beide Behörden uneins, hat der Kultusminister das letzte Wort.
Die Verwaltung wird ihm nun einen Brief schreiben, darin ihre Sicht der Dinge schildern. Den bau- und lokalgeschichtlichen Argumenten ihre Kritik am Verfahren des Landesamtes entgegensetzen und den Blick auf die finanzielle Situation der Stadt lenken.
Welche Entscheidung der Minister am Ende auch fällt: „Sie ist bindend“, sagt Bernd Nottebaum.
Hintergrund
Wieso hat das Landesamt den Denkmalwert der alten Schwimmhalle geprüft?
Ausschlaggebend dafür war der Antrag eines Schweriner Architekten. Er hatte Anfang des Jahres die fachliche Prüfung angeregt. „Das Landesamt hätte aber auch schon lange von sich aus tätig werden können“, bemängelt Bernd Nottebaum.
Was würde die Unterhaltung einer Denkmal-Schwimmhalle kosten?
Das lässt sich nach Angaben des Baudezernenten noch nicht in Zahlen fassen.
Müsste das Gebäude als Denkmal wieder als Schwimmhalle genutzt werden?
Nein, das würde der Denkmalstatus nicht vorschreiben – und würde sich die Stadt auch gar nicht leisten können.
Dürfte die Halle als Denkmal überhaupt noch abgerissen werden?
Es würde deutlich schwieriger werden, wäre aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.