Was man über die OB-Wahl wissen muss

  • Mario Lars
Was macht ein Oberbürgermeister? Wie lang ist er im Amt? Was kostet die Wahl? Wir sagen es in unserem Wahl-Abc. Heute Teil 1 von A bis I.
31.08.2016
Sylvia Kuska

A wie Amt
Der Oberbürgermeister leitet die Stadtverwaltung und ist Chef über die Mitarbeiter in den städtischen Ämtern und Eigenbetrieben. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem, die Verwaltung zu organisieren, den Haushalt aufzustellen, Beschlüsse der Stadtvertreter umzusetzen und die Stadt zu entwickeln. Braucht Schwerin eine neue Schule? Welche Straßen müssen ausgebessert werden? Wo dürfen Häuser gebaut werden? Sich Firmen ansiedeln? Wofür gibt die Stadt Geld aus? Das sind Entscheidungen, die ein Oberbürgermeister mit der Verwaltung auf den Weg bringt. Auch der Nahverkehr und das Welterbe fällt in seinen Zuständigkeitsbereich. In vielen Fällen haben am Ende jedoch auch die Stadtvertreter noch ein Wörtchen mitzureden – und können Pläne durchkreuzen. Wie zum Beispiel im Frühjahr bei den Parkgebühren. Die wollte die Stadt erhöhen. Die Stadtvertreter sagten jedoch nein. Dagegen kann dann auch ein Oberbürgermeister nichts machen.

B wie Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht da ist und Briefwahl beantragen möchte, muss sich beeilen. Denn das ist nur noch bis zum 2. September (Freitag), 13 Uhr möglich. Schriftlich. Persönlich im Briefwahlbüro im Stadthaus. Oder online unter www.wahlschein.de bzw. mit dem Smartphone und QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheinanträge auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Und so geht’s: Nach dem Wählen den Stimmzettel in den kleinen Umschlag legen und zukleben. Wahlschein unterschreiben, alles zusammen in den großen Umschlag packen und portofrei an die Wahlbehörde schicken – oder im Briefwahlraum im Stadthaus ausfüllen.
Wichtig: Die Unterlagen müssen bis zum Wahltag 18 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein!

C wie Chancengleichheit
Als OB-Kandidat ist es einfacher, wenn man ein Team aus Partei oder Wählergemeinschaft hinter sich hat. Denken Sie nur an den Haustür-Wahlkampf oder ans Flyer/Rose/Luftballon verteilen in der Fußgängerzone. Aber: Die Gelegenheit, sich zu präsentieren, hatten alle Bewerber. Bei Talks im Lokalfernsehen, bei den zahlreichen Podiumsdiskussionen, in der Zeitung, im Internet - oder ganz klassisch: auf den vielen Plakaten im ganzen Stadtgebiet.

D wie Direktwahl
Die OB-Wahl ist eine Direktwahl. Das bedeutet, dass der Oberbürgermeister direkt vom Volk gewählt wird. Die reguläre Amtszeit des OB beträgt ab dieser Wahl sieben Jahre. Bisher waren es acht. Das haben die Stadtvertreter 2009 geändert. Um die OB-Wahl zu gewinnen, muss ein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit – also mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen – erhalten. Andernfalls kommt es zwei Wochen später zur Stichwahl.

E wie Einteilung des Wahlgebiets
Anders als bei der Landtagswahl wird Schwerin zur OB-Wahl nicht in Wahlkreise unterteilt. Das ist nicht nötig, weil am Ende nur ein Kandidat gewählt wird. Gleichwohl wird die Stadt aber in Wahlbezirke gegliedert. Das soll die Organisation der Wahl erleichtern. In Schwerin gibt es 59 Wahlbezirke. In jedem befindet sich ein Wahllokal. Hinzu kommen noch die Briefwahlbezirke.

F wie Finanzen
Wahlen gibt es nicht zum Null-Tarif. Die Oberbürgermeister-Wahl kostet die Stadt etwa 45.000 Euro. Klingt viel? Ist aber quasi ein Schnäppchen. Denn: Weil die OB-Wahl mit der Landtagswahl zusammenfällt, beteiligt sich das Land nach Angabe der Stadtverwaltung in gleicher Höhe an den Kosten.

G wie Grundsätze
Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin wird in einer allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Abstimmung gewählt. Das sind die Grundsätze.
Allgemein bedeutet, dass jeder Bürger wahlberechtigt ist und gewählt werden kann, der bei der OB-Wahl mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und am Wahltag seit mindestens 37 Tagen in Schwerin seinen Hauptwohnsitz hat.
Frei bedeutet, dass niemand zum Wählen gezwungen werden kann. Es gibt keine Wahlpflicht. Außerdem darf auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden, für einen bestimmten OB-Kandidaten zu stimmen.
Gleich heißt, dass alle Wähler die gleiche Anzahl Stimmen abgeben können und dass jede Stimme gleich viel wert ist.
Geheim bedeutet, dass sichergestellt werden muss, dass die Wähler ihre Stimme unbeobachtet abgeben können und auch hinterher niemand erfährt, für wen sie gestimmt haben.
Unmittelbar heißt, dass die Wähler die Kandidaten direkt wählen und kein zwischengeschaltetes Gremium – wie zum Beispiel die Wahlmänner bei US-Präsidentschaftswahlen – die die eigentliche Wahl vornehmen.

H wie Hotline
Für Fragen zur OB-Wahl hat die Wahlbehörde eine Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer: 0385/545-1744.

I wie Infos
Hintergründe, rechtliche Grundlagen, Musterstimmzettel, Einteilung der Wahlbezirke und am Wahltag die vorläufigen Ergebnisse – alle Infos zur OB-Wahl (und Landtagswahl) finden sich zum Beispiel im Internet auf den Seiten der Stadtverwaltung und der Landeswahlleiterin.

Morgen: Teil 2 von J wie Jugendamt bis R wie Reihenfolge auf dem Stimmzettel

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