Was sagt die Kita gGmbH zur Vollverpflegung?

Bei der Umsetzung der neuen Vollverpflegung hapert(e) es aus Elternsicht an vielen Ecken. Insbesondere bei der Kita gGmbH. Wer wissen möchte, wie der städtische Träger seine Herangehensweise beurteilt, dem sei folgender Termin nahe gelegt: die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch.
02.02.2015
Sylvia Kuska

„Erfahrung des Trägers Kita gGmbH zur Umsetzung der Vollverpflegung unter Darstellung der gesetzlichen Grundlagen“ heißt Tagesordnungspunkt fünf der öffentlichen Sitzung.

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Es ist das zweite Mal, dass sich ein stadtpolitisches Gremium mit dem Thema beschäftigt. Im November haben die Stadtvertreter mehr Informationen für Eltern angemahnt. Diese fühlen sich mit ihren Kritikpunkten aber immer noch in mehrerer Hinsicht allein gelassen.

Und Kritikpunkte gibt es viele. Vor allem aus Sicht derjenigen Eltern, die ihre Kinder bei der Kita gGmbH – dem größten und einzigen städtischen Träger – betreuen lassen. Ein kleiner Auszug:

1. Die gesetzlich vorgeschriebene Elternmitwirkung wurde ignoriert.
2. Die alten Betreuungsverträge mit den Eltern wurden nicht angepasst, lediglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden geändert.
3. Ein Sepa-Mandat rief sogar die Datenschützer des Landes auf den Plan.
4. Eltern haften untereinander für einander.
5. Und dann ist da noch die pauschale Abrechnung.
Das Prinzip: Gezahlt wird für 17 Tage pro Monat. Bei einem Ganztagsplatz Frühstück, Mittag, Vesper. Bei Teilzeitplätzen Frühstück und Mittag. Auch, wenn die Kinder krank oder im Urlaub sind. Oder jeden Tag erst nach dem Frühstück kommen. Letzteres hält auch das Sozialministerium für fragwürdig. Mehr als an den Träger zu appellieren, diesen Kindern das Frühstück nicht zu berechnen, könne man jedoch nicht, sagt Gerhard Bley. Konkrete Anweisungen dazu gehörten nicht zu den Befugnissen des Sozialministeriums, so dessen Abteilungsleiter für Jugend und Familie. 

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist öffentlich. Sie beginnt um 17.30 Uhr und findet im Stadthaus statt, in Raum E70 (Erdgeschoss).
 

Hintergrund:

Seit Januar müssen Kinder alle Mahlzeiten von der Kita erhalten. Bisher regelte das jede Kita selbst. Manche setzten das Konzept schon freiwillig um. In anderen gaben Eltern bis dato ihren Kindern zum Frühstück Brote mit. Oder Obst für die Zwischenmahlzeit. Das fällt seit Januar weg. So will es das Kindertagesförderungsgesetz, kurz Kifög. Beschlossen wurde es vom Land. Für die Umsetzung sind die Kita-Träger verantwortlich. Sie können zum Beispiel entscheiden, ob sie das Essen pauschal abrechnen oder nach tatsächlichem Verbrauch – und damit auch, ob Eltern für Leistungen zahlen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen.

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