Bauchklatscher für Abriss-Stopp auf Zeit

  • dieschweriner.de
Das "Nein" war so sicher wie das Amen in der Kirche. Anträge der ASK abzulehnen, hat - inhaltlich meist vorhersehbar - Tradition. Was macht es da schon, dass ihr Antrag zur Schwimmhalle möglicherweise hätte bares Geld sparen können?
23.09.2015
Sylvia Kuska

Eines muss man Anita Gröger von der ASK lassen. Sie hat Mut und Ausdauer. Mut und Ausdauer, immer wieder Anträge in die Stadtvertretung einzubringen, für die sich kaum Mehrheiten finden. So auch für ihren Versuch, Zeit für den Abriss der Lankower Schwimmhalle zu schinden.

Anita Gröger hatte mit ihrer Forderung eine Menge Anlauf genommen: Nichts geringeres als ein Bürgerbegehren zum Abriss sollte es sein. Und sie wollte, dass sich die beiden Denkmalstreithähne – die Verwaltung und das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege - an einen Tisch setzen und gemeinsam abwägen, unter welchen Umständen die alte Schwimmhalle doch noch unter Denkmalschutz gestellt werden könnte. So sah es die Tagesordnung vor. Vermutlich ahnte Anita Gröger, dass sie dafür eine kalte Dusche kassieren würde. In der Sitzung jedenfalls ruderte sie zurück und ersetzte ihre Forderungen durch den weitaus harmloseren Vorschlag, den Abriss zumindest für den Zeitraum des Klageverfahrens auszusetzen. Landete aber auch damit einen Bauchklatscher. 

„Wir haben uns 2010 für das Geld vom Land entschieden und damit auch gegen die Schwimmhalle“, sagte Daniel Meslin (SPD) mit Blick auf die Fördermittel, die es für den Neubau der Dreescher Schwimmhalle gab – unter der Bedingung, dass die beiden alten Hallen abgerissen würden. „Wir wären ein schlechter Vertragspartner“, ergänzte Sebastian Ehlers (CDU). Nichts wäre schlimmer, als eine nächste Bauruine in der Stadt zu haben. Außerdem koste die Sicherung des Gebäudes unnötig Steuergelder. „Die Stadtvertretung hat eine Entscheidung getroffen.“ Die müsse man respektieren, meldete sich Gerd Böttger von den Linken zur Wort. Nur ein paar Minuten später wird er argumentieren, warum es manchmal nötig ist, getroffene Stadtvertreter-Entscheidungen aktuellen Gegebenheiten anzupassen und gegebenenfalls zu revidieren. Ein paar Minuten später geht es aber auch nicht um die Schwimmhalle, sondern um die Stadionbrücke. Lediglich die Grünen unterstützten Grögers Vorschlag als „Maßnahme der Besonnenheit“.

Damit stellt sich die Stadtvertretung mehrheitlich auf die Seite der Stadtverwaltung, die sagt, die Schwimmhalle ist kein Denkmal und die Entscheidungsbefugnis darüber in ihrer Zuständigkeit sieht. Dem gegenüber steht das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege mit einer gegenteiligen Auffassung.

Im Ergebnis reichten fünf Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen unter den Stadtvertretern nicht aus, um den Abriss vorerst auf Eis zu legen. Folglich geht es weiter wie geplant. Die Stadt hat inzwischen beim Verwaltungsgericht Klage gegen den vom Landesamt verhängten Baustopp eingereicht. Eine aufschiebende Wirkung für den Abriss habe das jedoch nicht, sagt eine Stadtsprecherin.

Sollte das Gericht am Ende gegen die Stadt entscheiden, könnten im Falle eines ordnungswidrigen Abrisses Strafen von 150.000 Euro bis 1,5 Millionen Euro fällig werden. So steht es im Denkmalschutzgesetz. Hinzu kommen die Kosten für den Abriss: 170.000 Euro. Dass das auch alles Steuergelder wären, davon spricht in der aktuellen Diskussion niemand. 

Mehr zum Thema

Anzeige
Suche in der Schweriner Lokalpolitik

Weitere Artikel