Die Ausnahmen von der Bettensteuer

Die Stadt hat am Mittwoch ergänzt, welche Gäste von der neuen Steuer befreit sind.
16.04.2014
Matthias Hufmann

- Eine Ausnahme gilt für Geschäftsreisende: Wer belegen kann, dass die Übernachtung ge­schäftliche Gründe hat, muss die Steuer nicht zahlen.

- Gleiches gilt für Auszubildende, die im Zusammenhang mit ihrem Aus­bildungs­verhältnis in Schwerin übernachten.

- Von der Steuer befreit sind auch Übernachtungen im Rahmen von Schulveranstaltungen.

- Bei Studenten kommt es darauf an, ob die Übernachtung Pflichtbestand­teil des Studienganges (= steuer­befreit) oder nur eine freiwillige Veranstaltung (= steuerpflichtig) ist.

- Auch Übernachtungen in Kliniken, Krankenhäusern, Alten- und Pflege­heimen oder Rehabilitations­ein­richtungen sind von der Steuer befreit.

Die Bettensteuer tritt am 6. Mai in Kraft (wir berichteten). Besteuert werden alle Betriebe, Hotels, Pensionen und Jugend­herbergen. Darüber hinaus gilt die Übernachtungssteuer auch für Privatvermieter.