Eine Konsequenz aus der Klatt-Affäre...

...ist am Montag Thema in der Stadtvertretung. In Schwerin soll es mit Manuela Thormann künftig eine Beauftragte geben, die Hinweisen auf Begünstigung, Unregelmäßigkeiten oder persönlicher Vorteilsnahme nachgeht.
12.10.2014
dieschweriner

Und zwar in allen Eigenbetrieben und Unternehmen der Stadt sowie deren Beteiligungen, also auch dem Nahverkehr Schwerin. Dazu wurden in einer Richtlinie, die der Stadtvertretung zum Beschluss vorliegt, einheitliche Mindeststandards festgelegt. In den kommunalen Unternehmen selbst soll jetzt ein Regelwerk erarbeitet und folgende Fragen beanwortet werden:
- Wie umgehen mit Geschenken und Zuwendungen?
- Welche Nebentätigkeiten sind zulässig?
- Wann gilt das Mehr-Augen-Prinzip?
- Wie sieht die interne Kontrolle aus?
- Was tun bei Interessenkonflikten?
- Wie lässt sich Transparenz herstellen?

„Wir haben das Thema vorgezogen“, sagte Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow am Freitag. Die Debatte habe es schon vorher gegeben. Vorher, das heißt: Bevor 2013 die fragwürdige Beschäftigungspraxis beim Nahverkehr bekannt wurde. Geschäftsführer Norbert Klatt hatte vier engste Familienangehörige in dem kommunalen Unternehmen beschäftigt und zum Teil bevorzugt (Entscheidung in der Stadtvertretung).

„Wir haben die Grenze klar gezogen, was geht und was nicht. An diesen einheitlichen Maßstäben müssen sich nun alle messen lassen“, so der Geschäftsführer der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung, Matthias Dankert. „Gleichzeitig können die Mitarbeiter aller Leitungsebenen ihr Handeln klar ausrichten und müssen nicht befürchten, dass die Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidungen im Nachhinein bezweifelt oder in ein falsches Licht gerückt wird.“

Die Aufgabe der so genannten Compliance-Beauftragten wird in der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung die Betriebswirtin Manuela Thormann wahrnehmen, zusätzlich zur ihrer Aufgabe als Assistentin der Geschäftsführung. „Extrakosten entstehen nicht“, versicherte Gramkow. Thormann arbeitet in Antikorruptionsangelegenheiten, die Geschäftsführung betreffend, weisungsunabhängig. Die kommunalen Unternehmen können eigene Compliance-Beauftragte benennen.

„Nach einem halben oder dreiviertel Jahr wollen uns die Zwischenbilanz genauer ansehen“, sagte Gramkow. Der Beirat der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH hat der Richtlinie bereits zugestimmt. Am Montag wird mit großer Zustimmung auch in der Stadtvertretung gerechnet.