Eltern kippen pauschale Essensabrechnung
Warum die Änderung?
Sie basiert auf einer Umfrage der Eltern vom Mai. Darin hat sich die deutliche Mehrheit dagegen ausgesprochen, das Essen weiterhin pauschal abzurechnen.
Pauschal bedeutet: Den Eltern wird seit Januar jeden Monat Essen für 17 Tage in Rechnung gestellt. Unabhängig davon, ob das Kind am Ende mehr oder weniger Tage da war. Einzelne Mahlzeiten konnten nicht abgewählt werden. Wer sein Kind erst nach dem Frühstück brachte, musste auch dafür zahlen. Vier Tage im Monat wurden nicht berechnet.
Auch für die Caterer war die Entscheidung des städtischen Kita-Trägers offenbar mehr Fluch als Segen. Das Modell „17 Tage zum Tagespreis X“ funktioniert nämlich auf Dauer nur, wenn Eltern ihre Kinder weiterhin bei Krankheit oder Urlaub vom Essen abmelden. Dieses Verhalten habe sich verschlechtert, sagte Anke Preuß, Geschäftsführerin der Kita gGmbH. Folglich wurde häufiger zu viel gekocht. Damit die Kalkulation der Essensanbieter aufgeht, müssten die 17 Tage auf 19 erhöht werden. Zwei Tage mehr nach sechs Monaten – das ist eine deutliche Sprache!
Was bedeutet "Spitzabrechnung"?
Eltern zahlen nur für diejenigen Mahlzeiten, zu denen ihr Kind in der Kita war. Kommt es nach dem Frühstück, wird es vor dem Vesper abgeholt, ist es krank oder im Urlaub fallen keine Kosten an. Sofern die Kinder dafür abgemeldet werden.
Warum greift die Änderung erst im September?
Die Geschäftsführung der Kita gGmbH begründet das mit Verwaltungsaufwand. Die Caterer müssten erst ihre Software wieder umstellen und mit der Kita gGmbH neue Verträge schließen. Vermutungen, dass auch die urlaubsreichen Sommermonate eine Rolle für diesen Zeitplan spielen könnten, wiesen Anke Preuß und Oberbürgermeistern Angelika Gramkow zurück. „Der Zeitplan hat pragmatische, keine monetären Gründe.“
Wird das Essen jetzt teurer?
Die aktuellen Preise gelten weiterhin. Darauf hätten sich die Essenanbieter verständigt. Das schließt jedoch Erhöhungen zu einem späteren Zeitraum nicht aus.
Warum wurde zum Jahresbeginn überhaupt die pauschale Abrechnung eingeführt?
Seit Januar sind alle Krippen und Kindergärten verpflichtet, ihre Kinder mit Frühstück, Mittag, Vesper und gegebenenfalls Abendbrot zu versorgen. Vollverpflegung nennt sich das. Vorgeschrieben wird sie im Kindertagesstättenförderungsgesetz des Landes.
Damit standen alle Kita-Träger im Land vor der Frage: Wie rechnen wir das Essen künftig ab? Pauschal oder nach genauem Verbrauch – das sind die Möglichkeiten. Das Gesetz überlässt die Entscheidung den Trägern, sagt aber eindeutig: Die Eltern haben ein Mitwirkungsrecht. Das hat die Kita gGmbH seinerzeit allerdings ignoriert und die Abrechnung im Alleingang geändert. Auf den Protest der Eltern hin wurde vereinbart, die Regelung im Sommer auf den Prüfstand zu stellen. Das ist jetzt geschehen – inklusive Elternmitwirkung.
Können Eltern tatsächlich entscheiden, was bei der Kita gGmbH gemacht wird?
Eine Elternmitwirkung ist – wie gesagt – im Gesetz vorgeschrieben. Das bedeutet übersetzt aber nur: Eltern können ihre Meinung äußern, Vorschläge machen. Einem Beschluss kommt das nicht gleich. Die letzte Entscheidung fällt die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat. Die Ergebnisse können sich am Elternwillen orientieren oder aber ganz anders ausfallen.
In dem Fall kam Anke Preuß nicht umhin, sich dem mehr als deutlichen Votum anzuschließen. Weil sie den Prüfstand versprochen hatte. Weil das Image der Kita gGmbH durch die vergangenen Diskussionen ohnehin stark angekratzt ist. Und weil alles andere vermutlich Proteststürme sondergleichen ausgelöst hätte.
Den Aufsichtsrat müsse sie in dem Fall nicht um Zustimmung bitten, weil es - anders als bei der Forderung nach Beitragsrückzahlung für Streiktage - nicht um eine (direkt) finanzielle Entscheidung gehe.