Frust bei Landlust

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Wegen einer Parodie auf ihr Wohlfühlmagazin sind sie bei „Landlust“ immer noch nicht gut zu sprechen auf die Grünen im Schweriner Landtag. Der Verlag hatte sogar geklagt, verlor aber den Prozess.
25.08.2015
Matthias Hufmann

12.000 Postkarten hatten Bündnis 90/Die Grünen im vergangenen Herbst verteilen lassen. Darauf zu sehen: die Fake-Zeitschrift „Landfrust“, eine Parodie auf den Erfolgstitel „Landlust“ (Auflage: eine Million). Die Fraktion wollte damit auf das Thema Massentierhaltung aufmerksam machen. „Idylle mit Gülle“, lautete die Schlagzeile.

Beim Landwirtschaftsverlag in Münster, dem Herausgeber von „Landlust“, fand man das gar nicht witzig. Über eine Kollegin von der Küste hatte man von der Aktion erfahren. „Die Postkarte der Grünen ist in unseren Augen eine Schmähkritik, eine Werbung unter der Gürtellinie“, sagt Rechtsanwältin Gabriela Hellwig noch heute. „Wir wurden hier mit unserer Zeitschrift vor den Karren der Fraktion gespannt, die versucht hat, den Bekanntheitsgrad der Landlust für ihre parteipolitischen Zwecke zu nutzen.“

Der Verlag zog vor Gericht - und scheiterte. Für jeden durchschnittlich informierten Betrachter sei es unzweifelhaft, dass mit der Postkarte „lediglich eine politische Aussage verbunden ist und keine wirtschaftlichen Vorteile erzielt werden sollen“, heißt es in der Begründung des Landgerichts Rostock vom 13. Februar 2015. Der auf der Karte befindliche Hinweis auf eine Internetseite zur Massentierhaltung richtet sich nicht an die potenziellen Käufer von „Landlust“, „sondern vor allem an einen politisch interessierten Personenkreis mit einer entsprechenden politischen Aussage.“ Das Urteil in Kurzform: Keine Rufschädigung, keine Irreführung, keine Verwechslungsgefahr.

Die Grünen sind erleichtert - vor allem auch, weil jetzt die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Groß war der Schreck, als im November das Anwaltsschreiben mit der Abmahnung eintraf. Sie sollten die Karten nicht weiter verbreiten dürfen. Antrag auf Einstweilige Verfügung. Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung: bis zu 250.000 Euro. Die Grünen lehnten ab. Der Fall landete vor Gericht - mit besserem Ausgang für die Fraktion. Die Grünen hätten aber ausdrücklich anwaltlich versichert, so Hellwig, „dass die Postkartenaktion nicht wiederholt wird.“

Noch mehr Frust soll nicht aufkommen.