
Keine Plan-Änderung am Nordhafenquartier
Die Verwaltung habe für den Bebauungsplan das so genannte beschleunigte Verfahren gewählt, bei dem auf eine Umweltprüfung verzichtet werde, hatte Silvio Horn, der Fraktionsvorsitzende der „Unabhängigen Bürger“, Anfang des Monats geschrieben. „Dies ist aber nur bei kleinen Flächen zulässig, wenn keine erheblichen Umweltbeeinträchtigungen zu befürchten sind.“ Angesichts der Flächenausmaße könne diese Verfahrensart hier nicht gewählt werden.
Oder doch? „Die Stadtverwaltung sieht keine für die Rechtsfähigkeit des Planes beachtlichen Versäumnisse und wird an der Anwendung des beschleunigten Verfahrens festhalten“, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow.
Die UB-Fraktion hatte ihre Anfrage damit begründet, dass bei der Berechnung der Maximalflächen nicht nur die des jetzigen Bebauungsplanes berücksichtigt werden dürften. Vielmehr müssten nach dem Baugesetzbuch „alle Neubaugebiete in diesem Bereich mit eingerechnet werden – und dann ist man weit über der Maximalgröße“, so Fraktionsjurist Dr. Wolfgang Leist.
Die Stadtverwaltung sieht das anders. Die nächstgelegenen Baugebiete auf dem ehemaligen Molkereigelände und an der Speicherstraße würden jeweils 250 Meter entfernt liegen und seien bereits 2006 bzw. 2010 als Satzungen beschlossen worden. „Von einem Zusammenhang ist in räumlicher und zeitlicher Sicht somit nicht auszugehen.“ Zumal es auch keine Beeinträchtigungen für das EU-Vogelschutzgebiet gebe. Dieses liege 50 Meter weiter auf der anderen Straßenseite.
Und die Auswirkungen in die andere Richtung, auf den Denkmalschutzbereich am Pfaffenteich? Zu weit entfernt, sagt die Stadt. Mindestens 900 Meter. Zwar könnten die neuen Gebäude am Nordufer im Winter zu sehen sein, doch bilde allein schon „der zwischenliegende Ziegelinnensee eine so stark gliedernde Zäsur, dass für eine noch eingehendere Befassung mit einer eventuellen Störwirkung keine Veranlassung besteht."
Ob diese Antworten ausreichen? „Die Oberbürgermeisterin wäre gut beraten, die Argumente ernst zu nehmen und notfalls das Verfahren zu stoppen. Ansonsten droht hier eine juristische Niederlage, wenn der Plan gerichtlich überprüft werden sollte“, hatte Horn gewarnt.