O! Die Parkzone wird erweitert

Ab Freitag schließt sie weitere Straßen der Werdervorstadt ein.
13.01.2016
Sylvia Kuska

Welche Straßen sind betroffen?
Die bisherige Bewohnerparkzone O wird bis zur Walther-Rathenau-Straße erweitert. Damit gehören nun folgende Straßen dazu: Walther-Rathenau-Straße, Virchowstraße, Händelstraße, Joseph-Haydn-Straße, Robert-Koch-Straße, Barcastraße, ein (weiterer) Teil der Bornhövedstraße, Ferdinand-Schultz-Straße, Amtstraße und Am Werder. Das B-Plan-Gebiet „Waisengärten“ gehört (noch) nicht dazu.

Wann gelten die Bewohnerparkzeiten?
Montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr. Wer keine Bewohnerparkkarte hat, kann in dieser Zeit aber mit einer Parkscheibe für bis zu zwei Stunden kostenfrei parken. Danach wäre ein Parkticket nötig.

Wo gibt’s die Bewohnerparkausweise?
Im Bürgerbüro. Oder online über das Bürgerkonto unter www.schwerin.de. Der Parkausweis ist ein Jahr gültig und kostet 30,70 Euro.

Wer darf Bewohnerparken?
Personen, die in der Bewohnerparkzone wohnen und auch amtlich gemeldet sind – sofern sie keinen eigenen Stellplatz besitzen oder angemietet haben. Ausgestellt wird die Karte für Fahrzeuge, die auf den Bewohner als Halter zugelassen sind oder die er nachweislich dauerhaft nutzt. Bei Letzterem benötigt er als Nachweis vom Halter eine so genannte Nutzungsüberlassungserklärung. Gewerbetreibende und Freiberufler mit Sitz in der Bewohnerparkzone O können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Die Gebühr dafür beträgt 205 Euro. Diese Parkkarte ist dann auch ein Jahr lang gültig.