Schweriner Kitas streiken in der Light-Variante
1. Wie wird in Schwerin gestreikt?
15 der 17 Krippen und Kindergärten der Kita gGmbH machen mit. Sie schließen von Montag bis Mittwoch für jeweils einen Tag. Welche Kita wann zu hat, wurde den Eltern am Donnerstag mitgeteilt. „Die 24-Stunden-Kitas und die Horte beteiligen sich nicht am Streik“, sagt Verdi-Mitarbeiterin Karin Eckel.
2. Wer bestimmt, wie lange gestreikt wird?
Im bundesweiten Vergleich haben Eltern in Schwerin noch Glück im Unglück: In anderen Städten bleiben Kitas zum Teil durchgehend bis zum 21. Mai zu. Die Tatsache, dass gestreikt wird, gilt mit der Urabstimmung deutschlandweit. Wie das umgesetzt wird, entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder – also die Erzieher - vor Ort. In Schwerin haben sie sich zunächst für einen Tag ausgesprochen. „Weitere Streiks sind aber nicht ausgeschlossen.“
3. Gibt es eine Notbetreuung?
Nein. Eltern müssen selbst organiseren, wo/wie ihre Kinder an diesem Tag betreut werden. Kosten, die dafür anfallen, müssen sie allein tragen.
4. Muss der Chef Eltern am Streiktag freigeben?
Die aktuellen Streiks sind lange angekündigt. Deshalb können Arbeitgeber laut Deutschem Anwaltverein verlangen, dass Eltern sich darauf vorbereiten und eine Ersatzlösung für die Betreuung finden. Gleichwohl haben Eltern aber auch eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Finden Eltern keine andere Möglichkeit, als ihr Kind selbst zu betreuen, sollte man das Gespräch mit dem Chef suchen, freie Tage oder Überstunden abbauen oder Urlaub einreichen. Der Anwaltverein sagt: „Den muss der Chef gewähren, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.“
5. Was fordern die Erzieher?
In den kommunalen Einrichtungen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Wie viel Geld die Erzieher erhalten, hängt von der Art der Tätigkeit und den Berufsjahren ab. Die Gewerkschaften kritisieren, dass der Maßstab dafür aus dem Jahre 1991 stamme, sich die Betreuungsmöglichkeiten dagegen stetig neuen Anforderungen angepasst hätten. Sie verweisen auf längere Öffnungszeiten und unterschiedliche pädgagogische Konzepte und fordern für alle Erzieher eine bessere Eingruppierung. Im Schnitt käme das einer Gehaltserhöhung von zehn Prozent gleich.
6. Was sagt die Arbeitgeberseite?
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände weist zurück, nicht verhandlungsbereit zu sein. Ihr Entgegenkommen sei gewesen, Aufgabenfelder wie Inklusion, Sprachförderung oder musische Erziehung bei der Eingruppierung besser zu berücksichtigen. Pauschale Erhöhungen für alle Erzieher lehnen sie bislang ab.
7. Wie viel Gehalt gibt es derzeit?
Laut Tariftabelle erhält eine Erzieherin je nach Berufsjahren zwischen 2366 (im ersten Berufsjahr) und 3290 Euro brutto (ab dem 18. Berufsjahr). Kita-Leiter erhalten je nach Anzahl der Plätze in ihrer Einrichtung und Berufsjahren als Führungskraft zwischen 2405 und 4748 Euro. Diese Angaben beziehen sich auf Vollzeitstellen. Viele Erzieherinnen arbeiten jedoch nur Teilzeit und erhalten de facto weniger.
8. Wie lange liegt die letzte Gehaltserhöhung der Erzieher zurück?
Im März stiegen die Gehälter um 2,4 Prozent, im vergangenen Jahr um 3 Prozent. Das war das Ergebnis der Tarfiverhandlungen von 2014.
9. Bekommen Eltern für den Streiktag den Elternbeitrag zurück?
"Die Betreuungskosten werden nicht erstattet", sagt Anke Preuß, Geschäftsführerin der Kita gGmbH. Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert und für den Arbeitgeber eine Form von höherer Gewalt. „Ihn trifft also im juristischen Sinne kein Verschulden“, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Der Streik an sich schadet den Arbeitgebern also erst einmal nicht: Sie sparen für diese Tage das Gehalt der Erzieher, kassieren aber trotzdem Elternbeiträge. Auch das pauschale Essengeld wird fällig.
10. Steigen bei einem Streikerfolg die Elternbeiträge?
Davon ist auszugehen, denn das Gehalt der Erzieher ist ein Bestandteil für die Kalkulation. Die Geschäftsführung der Kita gGmbH kündigt das im aktuellen Newsletter indirekt auch schon an: „Je nach Verhandlungsergebnis kann bzw. wird dann zum Ende dieses Jahres zu Leistungsverhandlungen aufgerufen werden.“