Stadt führt Poller-Ausweis ein

  • Kuska
Wer darf durch die Fußgängerzone fahren? „Wir kontrollieren noch einmal alle, die einen Schlüssel für die Poller besitzen“, hatte die Stadt vor einem Jahr angekündigt. Das Ergebnis muss etwas mit Wildwuchs zu tun haben. Jedenfalls sollen jetzt Vereinbarungen für Klarheit sorgen.
21.07.2015
Matthias Hufmann

Diese Vereinbarungen werden in den kommenden Tagen abgeschlossen, teilt die Verwaltung unserem Magazin mit. Und zwar mit Unternehmen, Dienstleistern und anderen, „die aufgrund gesetzlicher, ver- und entsorgungsseitiger Aufgaben sowie notwendiger Anlieferdienstleistungen die Fußgängerzone auch außerhalb der festgelegten Lieferzeiten befahren“, so Bernd-Rolf Smerdka, Leiter des Verkehrsmanagements. Das sei das Ergebnis der vorgenommenen Überprüfung. Die Vereinbarungen sollen helfen, Missbrauch vorzubeugen. Ordnungsdienst und Polizei könnten die Dokumente in Zukunft leichter kontrollieren, heißt es.

Berechtigte erhalten also einen Poller-Ausweis.

Wie viele Schlüssel im vergangenen Jahr gezählt worden sind und wie viele danach eingezogen werden mussten: Diese Fragen möchte die Stadt nicht beantworten, „weil sich die weit überwiegende Anzahl in Händen der Feuerwehr und der städtischen Betriebe befindet“ - und weil die Zahl immer wieder schwanke, zum Beispiel durch Umzugsgenehmigungen. „Entscheidend ist die Verpflichtung auf die neue Ordnung“, sagt Smerdka. Was ein bisschen nach Neustart klingt. Und nach Abhaken.

Die aktuelle Regelung war am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Alle Poller in der Innenstadt sollen zwischen 10 und 18 Uhr geschlossen sein und nur noch zu verschiedenen Zeiten öffnen - oder ausschließlich für den Rettungsdienst wie in der Bischofstraße. Das Fazit nach einem Jahr? „Das neue Schließsystem kann zurzeit noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden, da durch Baustellengeschehen nicht alle Pollerumsetzungen und Neuinstallierungen abgeschlossen werden konnten“, so Smerdka. Trotzdem würden sich bereits erste positive Auswirkungen zeigen, „die zur Reduzierung der ungewollten Einfahrt in die Fußgängerzone führen.“

Drei neue Poller werden voraussichtlich im Herbst in der Schlossstraße, Ecke Mecklenburgstraße, in der Buschstraße und in der Puschkinstraße, Ecke Schlossstraße, aufgestellt. Umstritten (und Grund für die anderen) ist der erste. Da es eine uneingeschränkte Genehmigung für die Fahrt zur Tiefgarage des - bald fertig gebauten - Schlossquartiers gibt, soll der Poller von der Staatskanzlei bis hinter die Einfahrt zur Buschstraße wandern. Autos dürfen dann dort fahren, wo die Touristen zum Schloss gehen.

Extra 1

Bei Umzügen oder Baumaßnahmen kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Schlüssel gibt es gegen 50 Euro Kaution, so die Stadt. Die Genehmigung erteilt das Amt für Verkehrsmanagement, die Aushändigung der Pollerschlüssel erfolgt durch den Kommunalen Ordnungsdienst.

Extra 2

In der Mecklenburgstraße gibt es unfreiwillige Dauerparker. Tagsüber kommen die Bewohner von Hausnummer 55 mit ihren Autos nicht vom Hof. Neubau, Parkplatz, Fußgängerzone? Da ist offensichtlich etwas schief gelaufen bei der Planung. Unsere Geschichte von 2014 - hier klicken