Vollverpflegung: Kita gGmbH nennt Details

Ist an der pauschalen Abrechnung zu rütteln? Steigt der Essenpreis? Wer verhindert, dass Mahlzeiten unnötig im Müll landen? Lange warteten Eltern der Kita gGmbH auf Antworten. Jetzt rückt der größte Träger der Stadt mit der Sprache raus: Nein. Ja. Die Eltern.
01.12.2014
Sylvia Kuska

Anke Preuß atmet durch. Bis vor ein paar Tagen hat die kaufmännische Geschäftsführerin mit den vier Caterern ihrer Einrichtungen verhandelt. Mit Schwerin Menü und Dussmann. Für die beiden 24-Stunden-Kitas mit Helios und der Augustenstift Service Gesellschaft (ASG). Es waren harte Verhandlungen. Es waren lange Verhandlungen. Auf der einen Seite der Träger, der für die Eltern günstige Preise aushandelt will. Auf der anderen der Essensanbieter, der das größte Risiko der pauschalen Abrechnung trägt.

Ergebnis: Das Essen wird - wie erwartet – zum 1. Januar teurer. Mindestlohn, höhere Ausgaben für Strom und Lebensmittel sind die Erklärung. Anke Preuß ist trotzdem stolz auf das Ergebnis. „Die Preise steigen moderat.“ In Zahlen ausgedrückt liest sich das so: 3,90 Euro bei Schwerin Menü. 4,13 Euro bei Dussmann – für einen Ganztagsplatz mit Frühstück, Obstpause, Mittag, Vesper und Getränken. An den beiden 24-Stunden-Kitas kostet die Vollverpflegung 4,45 Euro am Tag. Für manche Eltern wird es am Ende des Monats teurer, für andere nicht.

Knappe Kalkulation zieht Eltern in Verantwortung

Zu bezahlen ist dieser Betrag für 17 Tage im Monat. Unabhängig davon, ob das Kind weniger oder alle durchschnittlichen 21 Tage da ist. Einzelne Mahlzeiten am Tag abwählen? Das geht nicht mehr. „Das liegt aber nicht an der pauschalen Abrechnung. Das steht so im Gesetz“, sagt Anke Preuß - und spielt auf den verbreiteten Irrglauben an, dass dies bei einer taggenauen, der sogenannten Spitzabrechnung, anders wäre. Spitzabrechnung bedeutet, Essen wird für jeden Tag bezahlt, an dem das Kind tatsächlich in der Kita war.

"Die Essenspreise sind knapp kalkuliert." Sie niedrig zu halten, wird in die Verantwortung der Eltern gelegt. Nur wenn diese ihre Kinder im Urlaub oder bei Krankheit auch weiterhin vom Essen abmelden, seien der Preis und die 17 Abrechnungstage zu halten, betont Anke Preuß.

Alte Verträge, neue AGB

Entschieden hat die Kita gGmbH die pauschale Abrechnung gemeinsam mit den andern Trägern der Stadt. Eltern hat sie nicht gefragt. Trotz gesetzlich verankerter Mitwirkungsrechte. „Es geht um viel Geld“, sagt Anke Preuß. Für ihre Einrichtungen spricht sie von gut 1,3 Millionen Euro Essensumsatz im Jahr, den das Kindertagesförderungsgesetz (Kifög) des Landes nun in ihre Hände legt. „Wir mussten uns einen Plan machen, wie wir diese Verantwortung mit wenig Aufwand und kostengünstig übernehmen.“ Und dabei stand am Ende pauschal vor taggenau. Wenig Aufwand bedeutete offenbar aber auch, die Eltern der 2430 betroffenen Kinder bei der Entscheidung außen vor zu lassen.

Die Eltern erhalten in den kommenden Tagen einen Brief und die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neue Verträge gibt es nicht. Unterschriften sind nicht erforderlich. Das Essengeld wird weiter an den Caterer überwiesen. „Er hat die Software, das Know-How und das Personal.“ Wer das Essengeld nicht zahlt, auf Mahnungen nicht reagiert, verliert den Kita-Platz!

Erste Bestandsaufnahme in einem halben Jahr

Und was passiert mit dem Geld, das Eltern für Mahlzeiten bezahlen, die der Caterer gar nicht zubereiten muss? Eine Antwort darauf gibt es bei der Kita gGmbH noch nicht. 

Anke Preuß atmet durch. Die wichtigsten Entscheidungen zum Thema Vollverpflegung sind getroffen. „Jetzt lassen Sie uns erst mal anfangen.“ In einem halben Jahr will sie sich noch einmal mit den Elternräten zusammensetzen. Dann sollen erste Erfahrungen ausgewertet - und gegebenenfalls Konsequenzen gezogen werden.