
Die Ausnahmen von der Bettensteuer
- Eine Ausnahme gilt für Geschäftsreisende: Wer belegen kann, dass die Übernachtung geschäftliche Gründe hat, muss die Steuer nicht zahlen.
- Gleiches gilt für Auszubildende, die im Zusammenhang mit ihrem Ausbildungsverhältnis in Schwerin übernachten.
- Von der Steuer befreit sind auch Übernachtungen im Rahmen von Schulveranstaltungen.
- Bei Studenten kommt es darauf an, ob die Übernachtung Pflichtbestandteil des Studienganges (= steuerbefreit) oder nur eine freiwillige Veranstaltung (= steuerpflichtig) ist.
- Auch Übernachtungen in Kliniken, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder Rehabilitationseinrichtungen sind von der Steuer befreit.
Die Bettensteuer tritt am 6. Mai in Kraft (wir berichteten). Besteuert werden alle Betriebe, Hotels, Pensionen und Jugendherbergen. Darüber hinaus gilt die Übernachtungssteuer auch für Privatvermieter.