
Vorwärts immer, rückwärts nimmer (so oft)
Knapp 150 Grundstückseigentümer müssen von Anfang September an ihre Restmülltonnen, Biotonnen, Behälter für Papier und auch die gelben Säcke zu Übergabepunkten bringen, die von Entsorgungsfahrzeugen problemlos angefahren werden können. Das teilen die SDS, Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, mit.
Die Sicherheit der Anwohner und auch der Mitarbeiter der Abfallentsorgung habe höchste Priorität. „Es gibt einige Stichstraßen im Stadtgebiet, in denen das Wenden nicht möglich ist. Hier werden ab 10. September keine großen Entsorgungsfahrzeuge mehr fahren“, sagt Axel Klabe von den SDS. Hintergrund für diese Veränderung seien geltende gesetzliche Regelungen. Die Unfallverhütungsvorschrift würde eindeutig vorsehen, dass das Rückwärtsfahren großer Müllfahrzeuge in bestimmten Stichstraßen nicht zulässig sei.
Betroffen sind alle nach 1990 gebauten Stichstraßen ohne ausreichend große Wendemöglichkeit. Begonnen wird im Stadtteil Friedrichsthal (Am Wochenend, Lützower Ring, Alt Meteler Straße, Pingelshäger Straße, Brüsewitzer Straße sowie Teile des Holunderwegs). Die SDS haben die betroffenen Anlieger bereits über die bevorstehende Änderung informiert.