
Stadt duldet illegale Ferienwohnungen
Ferienwohnungen gibt es in Schwerin wie Sand am Meer. Bauamtsleiter Günter Reinkober schätzt ihre Zahl allein in der Innenstadt – und damit auch in Wohngebieten – auf ungefähr 100. Genehmigt seien davon jedoch nur rund zehn Prozent. Alle anderen Eigentümer dürften ihre Unterkünfte streng genommen gar nicht als Ferienwohnungen vermieten.
Grund ist eine Baunutzungsverordnung, die auch durch Gerichtsurteile bestätigt wird. Sie untersagt es, vereinfacht formuliert, in Wohngebieten Ferienwohnungen zu betreiben – es sei denn, sie sind genehmigt.
Sowohl die Verordnung als auch die Urteile existieren schon seit Jahren. Dennoch wurden die Unterkünfte jahrelang meist problemlos vermietet. Erst in dieser Urlaubssaison wird das zum Problem. Vor allem an der Ostsee. Hier haben viele Eigentümer Post von der Kreisverwaltung erhalten. Darin werden sie unter Verweis auf die Paragrafen und Androhung einer Geldstrafe aufgefordert, die Unterkünfte nicht mehr an Feriengäste zu vermieten. Der Protest der Betroffenen ist groß.
Der Handlungsspielraum der Kommunen scheinbar auch. In Schwerin geht die Verwaltung jedenfalls nicht so rigoros vor. So lange sich niemand über Belästigungen beschwert, wird sie als untere Bauaufsichtsbehörde die ungenehmigten Ferienwohnungen weiter dulden. Ein Ermessen, das ihr der Handlungsleitfaden des Bauministeriums einräumt – und das stets die Betrachtung des Einzelfalls erfordert.
Die Gelassenheit der Stadt hat vor allem zwei Gründe: In den vergangenen drei, vier Jahren habe es höchsten zehn Beschwerden über Belästigungen gegeben. Und: „Anders als in Städten wie Berlin oder Hamburg verdrängen die privaten Ferienwohnungen in Schwerin keinen Wohnraum“, so Günter Reinkober.
Nicht betroffen von der Diskussion sind die insgesamt rund 270 Wochenendhäuser im Touristenweg in Friedrichsthal sowie „Am Winkel“ und in der sogenannten „Friseursiedlung“ in Krebsförden. Diese Bereiche gelten als Sondergebiet für Wochenendhäuser.