
Spiegel gewinnt gegen Backhaus
„Nach der mündlichen Verhandlung wurde der Klage stattgegeben und das Ministerium verpflichtet, die gewünschte Information zu geben“, hatte Hans-Ulrich Stoldt, der Pressesprecher der Spiegel-Redaktion, unserem Magazin im Juni mitgeteilt. Das Urteil war damals noch nicht rechtskräftig, deshalb wurde auch noch keine Auskunft erteilt (wir berichteten).
Inzwischen ist das nachgeholt. Und lässt sich nachlesen im Spiegel 48/2014. Worum geht es? Vor allem um Friedrich Behrens. In manchen seiner Ställe „scheinen sich mehr Legehennen zu befinden als erlaubt“, schreibt das Magazin. Seit einigen Monaten ermittele deswegen die Staatsanwaltschaft Rostock gegen vier Fürstenhof-Betriebe und Chef Behrens wegen gewerbsmäßigen Betrugs. „Der Verdacht: Längst nicht alle der Tiere hätten den in der Ökoverordnung vorgeschriebenen Auslauf von vier Quadratmetern pro Tier." Ihre Eier wären demnach gar keine Ökoeier. Die etwa 15 Cent, die jedes Bioei teurer ist, hätte Behrens zu Unrecht kassiert, so der Spiegel.
Und Backhaus? Der soll auffällig milde gewesen sein. Er war mit dem Schwindel an die Öffentlichkeit gegangen, die Namen der Firmen wollte er jedoch nicht preisgeben. Deshalb die Klage gegen ihn. Die Verantwortung schob er dem Fachverein Öko-Kontrolle zu, schreibt der Spiegel - obwohl Kontrolleure des Landes den Prüfern immer mal wieder über die Schulter schauen würden.
Backhaus drücke beide Augen zu, schreibt Spiegel-Redakteur Nils Klawitter. Zehn Quadratzentimeter statt vier Quadratmetern pro Henne? „Ein Erlass vom September erlaubt den beengten Auslauf - angeblich aus Hygienegründen.“ Nachweise hätte das Ministerium allerdings nicht liefern können.