Meldet Euch, Ihr Schwarzhalter!

Am 25. April geht es los. Dann will der Kommunale Ordnungsdienst die Hunde in Schwerin zählen.
09.04.2015
dieschweriner

Mit der Erfassung soll die Steuergerechtigkeit erhöht und die Zahl der steuerlich nicht erfassten Tiere deutlich verringert werden, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Und warnte gleich vor: „Wenn bei der Zählung bisher nicht angemeldete Hunde auffallen, kann das für Halterinnen und Halter unangenehm werden.“ Die Steuer könnte dann - auch für mehrere Jahre rückwirkend - nachzuzahlen sein. Außerdem müsse mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden.

Um solchen Ärger zu vermeiden, gibt es eine Übergangsfrist: Wer bis zum 24. April seinen bisher nicht gemeldeten Hund  anmeldet, kann zumindest ein Bußgeldverfahren vermeiden.

Die Anmeldung ist im Bürgerbüro möglich. Alternativ kann eine Anmeldung per E-Mail (poststelle@schwerin.de), per Fax (0385/54514799 oder über das Bürgerkonto im  städtischen Internetportal unter www.schwerin.de erfolgen.

Die Hundebestandsaufnahme wurde von der Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 9. März beschlossen. Die Hundesteuer beträgt 108 Euro pro Jahr für das erste Tier.