Was man über die OB-Wahl wissen muss - Teil 3

  • Mario Lars
Was geschieht, wenn kein Kandidat am Sonntag die absolute Mehrheit erhält? Warum ist der Wahltermin einer Ausnahme zu verdanken? Und was hat es mit den Y-Chromosomen zur Wahl auf sich? Wir sagen es in unserem Wahl-Abc. Heute Teil 3 von S bis Z.
31.08.2016
Sylvia Kuska

S wie Stichwahl
Erreicht am 4. September kein Bewerber die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, kommt es am 18. September zur Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Dann entscheidet die einfache Mehrheit. Gewusst: Geht die Stichwahl unentschieden aus, entscheidet das Los...

T wie Termin
Dass die OB-Wahl auf den Tag der Landtagswahl fällt, ist kein Zufall und einer Ausnahme zu verdanken. Normalerweise hätten die Schweriner frühestens am 1. Mai und spätestens am 28. August 2016 die Wahl gehabt. Denn: Die Amtszeit von Angelika Gramkow endet am 31. Oktober und die Abstimmung muss sechs bis zwei Monate vorher stattfinden. Nun mahnt der Innenminister aber ja immer: Schwerin muss sparen, sparen, sparen. Also spart sich Schwerin einen eigenen Wahltermin. Bei dem hätte die Stadt die Kosten für die Abstimmung und Stichwahl allein tragen müssen. Das Innenministerium stimmte der Terminverlegung zu. Damit wird bei den Kosten jetzt halbe-halbe gemacht. Damit spart die Stadt rund 45.000 Euro.

U wie Umland
Die OB-Wahl ist allein Schwerinern vorbehalten. Wer im Umland wohnt, darf nicht mitwählen. Auch dann nicht, wenn er in Schwerin arbeitet oder hier seinen Firmensitz hat.

V wie Verzeichnis
Im Wählerverzeichnis sind von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen. Grundlage dafür ist das Melderegister. Haben Wahlberechtigte mehrere Wohnungen, so ist der Hauptwohnsitz entscheidend. Im Wählerverzeichnis aufgelistet werden Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Am Wahltag selbst dient es dem Nachweis der Wahlberechtigung. Damit niemand wählt, obwohl er es nicht darf und niemand doppelt abstimmt.

W wie Wahlberechtigte
Wahlberechtigt zur OB-Wahl ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 37 Tagen in Schwerin wohnt. Für diese Wahl sind das 79.577 Frauen und Männer.

X wie X
Zur OB-Wahl dürfen die Wähler ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Aber muss das Kreuz ein Kreuz sein? Nicht unbedingt. Sie können auch einen Haken setzen oder den Kreis hinter dem Namen ausmalen. Wichtig ist, dass der Wählerwille klar erkennbar ist. Andernfalls wird der Stimmzettel ungültig. Das gilt übrigens auch, wenn mehr als ein Name oder gar keiner markiert wird oder noch irgendetwas auf den Wahlzettel geschrieben wird.

Y wie Y-Chromosom
Oberbürgermeister von Schwerin werden – das wollen vor allem Männer. In diesem Jahr treten drei Frauen (Angelika Gramkow, Simone Borchardt und Anita Gröger) gegen sechs Männer an. 2008 stand Angelika Gramkow als einzige Frau auf der Kandidatenliste. 2002 stand es 6:2 für die Männer.
Übrigens: Seit 1353 wurde Schwerin von 91 (Ober-) Bürgermeistern regiert. Unter all denen ist Angelika Gramkow erst die zweite Frau an der Schweriner Macht. Die erste war Johanna Blecha (1950 bis 1953).

Z wie Zuschauen erlaubt
Wenn 18 Uhr die Wahllokale schließen, beginnt sogleich die Auszählung der Stimmen. Sie ist – anders als die Abgabe der Stimmen – nicht geheim. Wer will, kann also dabei zuschauen.

Apropos zuschauen: Auch die Türen des Rathauses sind am Wahlsonntag ab 18 Uhr geöffnet. Dort sollen ab etwa 18.45 Uhr die aktuellen Zwischenstände der Landtags- und OB-Wahl präsentiert werden.

Teil 1: von A wie Amt bis I wie Infos
Teil 2: von J wie Jugendamt bis R wie Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel

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