Schwimmhalle: Landesamt verhängt Baustopp

  • Sylvia Kuska
    Die großen Fenster sind bereits Geschichte. Bis die Bagger kommen, stehen erst mal keine weiteren Arbeiten am Gebäude an, so die Verwaltung.
Die Fachbehörde für Denkmalschutz sieht Gefahr in Verzug, die Stadt hingegen keinen Grund, den Abriss zu stoppen. Das nächste Kapitel im Denkmalstreit ist aufgeschlagen. Ist der Weg zum Gericht unvermeidbar?
12.08.2015
Sylvia Kuska

Ist die Schwimmhalle in Lankow ein Denkmal? Dr. Michael Bednorz und Bernd Nottebaum könnten unterschiedlicherer Auffassung nicht sein. Der eine leitet das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege und sagt: Ja! Der andere ist Baudezernent und oberster Herr der unteren Denkmalschutzbehörde und sagt: Nein! Beide sehen sich im Recht. Und unter Umständen bald vor Gericht. Denn der Denkmalstreit um das ehemalige Bad geht in die nächste Runde.

Die Verwaltung hat wieder Post bekommen vom Landesamt. Der Fachbehörde ist nicht entgangen, dass an der Schwimmhalle bereits Vorbereitungen für den Abriss laufen. Die großen Fenster sind schon raus. Aus einem Denkmal? Das Landesamt sieht Gefahr in Verzug und ordnet in einem Schreiben vom Montag an, den Abriss zu stoppen. Der Baustopp gilt sofort, sagt Michael Bednorz.

Den Abriss stoppen? Das kommt für die Verwaltung nicht in Frage. Sie kündigt Widerspruch dagegen an. „Wir werden die Arbeiten nicht stoppen“, stellt Bernd Nottebaum klar. Konkret bedeutet das: „Die Ausschreibung für den Gesamtabbruch wird weiter laufen.“ Der Baudezernent geht davon aus, dass der selbst gesteckte Zeitplan gehalten werden kann. Der sieht vor: Der Abbruch soll Ende August beginnen.

Ein Gesetz, zwei Auslegungen – auch in den Ministerien

Erschwert wird der Streit dadurch, dass es offenbar keine Behörde gibt, die außergerichtlich eine abschließende und verbindliche Entscheidung treffen kann. Im Gegenteil. Beide Seiten wissen für ihre Rechtsauffassung je ein Ministerium hinter sich. Das Kultusministerium als oberste Denkmalschutzbehörde lässt uns wissen: „Der Denkmalfachbehörde obliegt die fachliche Beurteilung über Denkmale, das heißt, auch im konkreten Fall die Denkmaleigenschaft zu beschreiben.“
Das Bauministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde legt das Denkmalschutzgesetz dagegen im Sinne der Stadt aus: „Die unteren Denkmalschutzbehörden [= die Stadt, Anmerk. d. Red.] haben grundsätzlich darüber zu entscheiden, ob ein Denkmal vorliegt“, antwortet uns die Pressestelle. Ein Gesetz, zwei Auffassungen. Und nun?

Baudezernent Bernd Nottebaum hofft, dass die Widerspruchsbegründung das Landesamt überzeugt. Michael Bednorz hofft, dass die Stadt das Gespräch mit seiner Behörde sucht und sich "von einem geltenden Gesetz" überzeugen lässt. Entscheiden über den Widerspruch wird das Landesamt.

Warum die Eile beim Abriss?...

... fragen wir Bernd Nottebaum. Steckt vielleicht ein Investor dahinter, der (Zeit)Druck macht, weil er auf dem Gelände bauen möchte? „Nein, es gibt keinen Investor.“ Die Eile liege darin begründet, unnötigen Verwaltungsaufwand und unnötige Kosten zu vermeiden. Auch die Verkehrssicherung der Halle sei ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Bei der Neubebauung sehe er dagegen keine Eile geboten.

Die Halle abzureißen, sei auch als Denkmal grundsätzlich nicht unmöglich, sagt Michael Bednorz einmal mehr. Vorher müsste aber noch einmal geprüft werden, ob es beispielsweise tragfähige Ideen für eine anderweitige Nutzung gibt. Unser Magazin hat Gerüchte gehört, wonach es aktuell ein Konzept geben soll. Gibt es eins, Herr Nottebaum? „Nein, uns liegt kein Konzept vor.“

Und wie geht es weiter, wenn das Landesamt den Widerspruch der Stadt ablehnt? „Dann ziehen wir vors Verwaltungsgericht“, kündigt Bernd Nottebaum an.

Ob es im Ernstfall tatsächlich dazu kommen würde?
Nur ein Gedankenspiel: Wir haben Mitte August. Reichen gut zwei Wochen, um Widerspruch einzulegen und darauf zu antworten? Allein die Frist, bis wann der Widerspruch spätestens eingereicht werden muss, beträgt schon einen Monat. Und da sollen die Bagger laut Zeitplan ja schon längst Schaufel angelegt haben...

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