Eltern haften für Eltern

  • Hans-Dieter Hentschel
Der Weihnachtsurlaub ist zu Ende. Heute ist in den Schweriner Kitas Tag eins, an dem die Vollverpflegung verpflichtend in Kraft tritt – und mit ihr ein unfreiwilliger Solidarpakt unter all jenen Eltern, bei denen das Essen pauschal abgerechnet wird.
05.01.2015
Sylvia Kuska

Brot- oder Obstdosen müssen Eltern ihren Kindern von heute an nicht mehr mit in Krippe oder Kindergarten geben. Ab jetzt tischen die Kitas alle Mahlzeiten selbst auf. So will es der Gesetzgeber in MV.

Viele Eltern müssen nun jedoch in den sauren Apfel beißen, auch dann dafür zu bezahlen, wenn ihr Kind gar nicht mitisst. Nämlich dann, wenn sich ihr Träger entschieden hat, das Essen pauschal abzurechnen. So wie bei der Kita gGmbH oder der Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH, den beiden größten Trägern in Schwerin. Das Prinzip: Gezahlt wird für 17 Tage pro Monat, auch bei Urlaub oder Krankheit und unabhängig davon, ob das Kind weniger oder alle durchschnittlichen 21 Tage da ist.

Sauer ist der Apfel aus mindestens vier Gründen.

Erstens: Die 17 Tage gelten pauschal für alle betroffenen Einrichtungen. Unabhängig davon, ob bei einzelner Betrachtung manche Kitas aufgrund durchschnittlicher Fehlzeiten auch mit weniger Tagen hinkommen oder mehr Tage benötigen würden. 

Zweitens: Viele Eltern zahlen drauf. Weil der Gesetzgeber vorschreibt, dass einzelne Mahlzeiten nicht mehr abgewählt werden können. Weil das Essen an sich teurer geworden ist. Weil in einigen Kitas bislang nur Mittag angeboten wurde. Und weil Eltern innerhalb der 17 Tage auch bei Abwesenheit der Kinder zahlen müssen.

Drittens: Stichwort Quersubventionierung. Wer sein Kind beispielsweise regelmäßig nach dem Frühstück oder weniger als 17 Tage zur Kita bringt, zahlt für all diejenigen mit, die ihre Kinder über diese pauschale Grenze hinaus betreuen lassen. Es ist also ganz bewusst einkalkuliert, dass ein Teil der Eltern draufzahlen muss, damit die pauschale Rechnung aufgeht. Ob sie das am Ende wirklich tut, ist nicht absehbar, denn...

… viertens: Die Verantwortung dafür legen die betreffenden Träger in die Hände der Eltern. Nur wenn sie ihre Kinder im Urlaub oder bei Krankheit auch weiterhin vom Essen abmelden, seien der Preis und die 17 Abrechnungstage zu halten, betont Anke Preuß, Geschäftsführerin der Kita gGmbH, immer wieder. Der Haken: Wenn das in einzelnen Kitas eines Trägers gut klappt, bringt das den Eltern dort gar nichts, sofern es auch Einrichtungen gibt, in denen das Abmeldeverhalten schlecht funktioniert. Das eine hebt das andere auf. Wer also vorbildlich abmeldet und somit bei einem Caterer unnötige Essenzubereitung vermeidet, haftet für diejenigen mit, die nachlässiger sind - und zahlt am Ende im Zweifel einmal mehr drauf. 

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