Schwimmhalle: Im August kommen die Bagger
Damit macht die Stadt nun da weiter, wo sie im April, kurz bevor die Bagger im Anmarsch waren, aufhören musste: an der Lübecker Straße 266 Platz zu schaffen für Wohnraum. Ausgebremst hatte sie ein Brief vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Der kam zwar am 1. April. Ein Scherz war er aber keineswegs. Die Fachbehörde hatte die Schwimmhalle auf Denkmaleigenschaften geprüft und kam zu dem Ergebnis: Sie ist ein Denkmal und gehört auf die Denkmalliste. Weil sie „ein Dokument der Ortsgeschichte“ ist. Weil die HP-Schalen für das Wellendach im Plattenwerk in Lankow gefertigt wurden und dies von der „Leistungsfähigkeit der Bauproduktion in der Stadt“ zeuge. Und weil „die zu ihrer Zeit innovative HP-Schale“ in ganz MV heute nur noch in Schwerin erhalten sei. Zum Beispiel. Fünf Seiten lang war die Begründung.
Die Verwaltung überzeugte das wenig. Sie will abreißen, die Fläche neu bebauen (lassen), kurzum: den Denkmalstatus auf jeden Fall abwehren. Die Kosten für den Erhalt seien nicht tragbar, eine anderweitige Hallennutzung hätte sich nicht ergeben. Mit der Rückendeckung des Hauptausschusses wendet sie sich deshalb an das Kultusministerium als oberste Denkmalschutzbehörde.
Die Verwaltung hat so etwas wie Rückenwind von der obersten Bauaufsichtsbehörde bekommen, dem Bauministerium. Das hatte sich nach Angaben von Ministeriumssprecher Gunnar Bauer auf Bitten der Stadt und des Kultusministeriums mit der Frage befasst, welche Behörde dafür zuständig ist, ein Denkmal unter Schutz zu stellen. Seine Rechtsauffassung mit Blick auf das Denkmalschutzgesetz: Das sei Sache der unteren Denkmalschutzbehörde, also der Stadt. „Sie hat auch grundsätzlich darüber zu entscheiden, ob ein Denkmal vorliegt“, lässt uns das Bauministerium wissen.
Den alten DDR-Bau als Denkmal betrachten? Die Verwaltung bleibt bei ihrem Nein. Dass die HP-Schalen in Lankow gefertigt wurden, reiche als Argument nicht aus, sagt Baudezernent Bernd Nottebaum. Das vermeintliche Alleinstellungsmerkmal auch nicht, weil es in Stern-Buchholz ein ähnliches Dach gebe. Die Bewertung des Landesamtes betrachte die Verwaltung als "eine Empfehlung, der die Stadt als untere Denkmalschutzbehörde inhaltlich nicht gefolgt ist", so eine Stadtsprecherin.
Und nun? Nun soll alles ganz schnell gehen. Das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt hat schon mit den Sicherungsarbeiten für den Abriss begonnen. Im nächsten Schritt werden die großen Fenster demontiert, teilte die Verwaltung mit. Der komplette Abbruch soll Ende August beginnen. Einen Eilantrag vom Mittwoch gegen den beabsichtigten Abriss hat das Verwaltungsgericht inzwischen abgelehnt. Grund: Der Antragsteller, ein Architekt, sei von den geplanten Abrissmaßnahmen nicht unmittelbar betroffen. Der Beschluss sei jedoch noch nicht rechtskräftig. "Der Antragsteller hat die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen", so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Darüber hätte dann das Oberverwaltungsgericht in Greifswald zu entscheiden.
Und das Landesamt? Dort wusste man bislang noch gar nicht, dass es zum Denkmalwert der Schwimmhalle auf Ministeriumsebene eine andere Rechtsauffassung gibt als die seine.
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